Verordnungen & Selbstzahler
Allgemeine Informationen
Sie benötigen eine physiotherapeutische Behandlung? Folgendes ist hierbei zu beachten:
Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass Physiotherapie grundsätzlich nur ausgeführt werden darf, wenn es ärztlich verordnet wurde.
Der Arzt entscheidet, ob Behandlungsbedarf besteht.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
- Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein oder Sie nach Abschluss einer Behandlungsserie weitere (Folge-)Anwendungen wünschen, so können Sie sich von einem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung schließt der Arzt Kontraindikationen aus und genehmigt somit eine weitere private Behandlung.
- Sie können sich alternativ auch direkt, oder nach bereits abgeschlossener Verordnung, von einem „Heilpraktiker der Physiotherapie“ die notwendige Therapie empfehlen lassen.
Für Letzteres steht Ihnen Frau Ihler mit ihrer kompetenten Beratung und Diagnostik sehr gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Frau Ihler. Hierdurch können Sie die Physiotherapie ohne Verordnung weiter fortsetzen. Bitte beachten Sie allerdings, dass ihre gesetzliche und private Krankenkasse die Behandlung nur teilweise oder gar nicht erstattet und Sie die Therapie gegebenenfalls komplett selbst zahlen müssen. Ob Ihre Krankenkasse einen Teil der auftretenden Kosten erstattet, klären Sie bitte im Vorwege mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab. Eine weitere Möglichkeit der teilweisen Kostenübernahme (bis zu 80 %) kann die Zusatzversicherung darstellen. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Versicherung den Bereich "Heilpratik" mit einschließt.
Bitte achten Sie als gesetzlich versicherter Patient darauf, dass Ihre Verordnung bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist es möglich einen "Behandlungsbeginn spätestens" von der Arztpraxis auf die Verordnung eintragen zu lassen. Dies können wir gern für Sie übernehmen.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie zuständigen Facharzt zu finden.
Eine Verordnung (Heilmittelverordnung - Maßnahmen der physikalischen Therapie) kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
- Hausärzten
- Internisten
- Orthopäden
- Chirurgen
- Neurologen
- Gynäkologen
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzten
- Zahnärzten/ Kieferorthopäden
- Kinderärzten
- Rheumatologen
- Radiologen
- Psychiatern